Schadengutachten
Wann ist ein Gutachten nach einem Unfall erforderlich?
Nicht bei jedem Unfall ist gleich ein ausführliches Gutachten durch einen Sachverständigen nötig. Bei Bagatellschäden wie beispielsweise kleinen Kratzern, kann es sein, dass die Versicherung von einem Sachverständigen absieht und das Gutachten somit auch nicht zahlt. Die gängige Bagatellgrenze, die sich mit der Zeit eingebürgert hat, liegt bei 750 Euro. Bei einigen Schäden ist für einen Laien jedoch kaum erkennbar, um welche Schadensgröße es sich handelt. Denn schließlich können auch augenscheinlich kleine Parkrempler einen großen, nicht auf den ersten Blick sichtbaren Schaden angerichtet haben. Mit der Frage, ob in einem solchen Fall trotzdem ein Gutachten auf Kosten der Versicherer eingeholt werden kann, haben sich bereits einige Gerichte beschäftigt (z.B. BGH Karlsruhe, Az: VI ZR 365/03; AG Leer, Az. 073 C 318/12; AG Wolfsburg, Az. 12 C 102/11). In jedem Fall ist es ratsam, sich in der Kfz-Werkstatt einen Kostenvoranschlag einzuholen, um die Schadenshöhe genauer beziffern zu können. Unabhängig davon kann aber auch jeder Beteiligte an einem Unfall selbst einen Gutachter beauftragen. Dieser muss jedoch ggf. aus eigener Tasche bezahlt werden (siehe dazu: Wer bezahlt das Gutachten).
Was wird im Gutachten festgehalten?
- Einschätzung des Fahrzeugs: Der Gutachter erfasst alle technischen Daten und Ausstattungsmerkmale, um einen umfassenden Eindruck vom Fahrzeug zu gewinnen.
- Auflistung aller Schäden am Wagen: Es werden bereits vorher vorhandene und durch den Unfall entstandene Schäden umfassend dokumentiert. In der Regel schießt der Sachverständige zudem Fotos für die Versicherung.
- Einschätzung des Reparaturumfangs: Das Gutachten listet alle notwendigen Reparaturen auf. Dazu gibt der Gutachter noch eine Einschätzung für die Dauer des Vorgangs ab. Dies ist vor allem wichtig, wenn zum Beispiel Anspruch auf einen Mietwagen für die Ausfallzeit besteht.
- Wertminderung: Autos, die einen Unfall gehabt haben, sinken im Wert, selbst wenn alle Schäden fachmännisch behoben wurden. Hier wird, die gesamte Ausstattung des Wagens berücksichtigt, um eine mögliche Wertminderung auch bei unbeschädigten Teilen zu bestimmen.
- Kostenkalkulation: Der Sachverständige gibt Einschätzung der entstehenden Kosten ab. Außerdem berechnet er den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens.
- Bewertung: Letztlich wird eine Beurteilung abgegeben, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.
- Falls erforderlich wird der Sachverständige den Restwert des Fahrzeuges ermitteln.
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